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MyCopyright kann die Erkennbarkeit von Urheberrechten unterstützen

Seit der Existenz des Urheberrechts – wir sprechen von mehreren hundert Jahren und, in seiner heutigen Form, von Jahrzehnten – konnte man bei professionell publizierten Inhalten meistens davon ausgehen, dass ein Buch, ein Bild oder ein Musikstück auf menschlicher Kreativität beruht und urheberrechtlich geschützt sein kann. Diese praktische Erkennbarkeit des Schutzstatus gerät mit generativer KI unter Druck. Wer ein Bild, einen Text oder ein Musikstück nutzt, weiss nicht mehr, ob ein urheberrechtlich geschütztes Werk, ein gemischter Inhalt oder ein gemeinfreier KI-Output vorliegt. Diese neue Blindheit begegnet uns täglich: beim Anhören von Musik, beim Betrachten von Bildern und beim Lesen von Beiträgen in sozialen Medien. Stammt der Inhalt von einem Menschen oder von einer Maschine? Die Verwertungsgesellschaft ProLitteris entwickelt mit technischen Partnern erste Lösungen und baut eine neue Infrastruktur für Verwertungsgesellschaften.

Ob Urheberrechte bestehen oder nicht, ist entscheidend, und es ist in allen kategorien gleich:

  • Die Urheberin kann die Namensnennung beanspruchen; ausübende Künstler:innen haben eigene persönlichkeitsnahe Rechte.
  • nen können anderen bestimmte Nutzungen des Werks untersagen; das sind Ausschliesslichkeitsrechte.
  • Rechteinhaber:innen können en erteilen und Vergütungen verlangen; das sind Vermögensrechte.
  • Die Verwertungsgesellschaften ziehen Tantiemen für bestimmte Nutzungen ein und verteilen sie an die Inhaberinnen und Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten.

 

Für die Urheberschaft kennt das Gesetz eine Vermutung zugunsten der namentlich genannten Person. Verlage und Produzent:innen können eigene oder abgeleitete Rechte geltend machen und diesen Anspruch mit dem Copyright-Zeichen und anderen Hinweisen kenntlich machen.

 

Doch je mehr Output von Maschinen generiert wird, und je mehr Anteile die Maschinen an menschlichen Kreationen haben, desto nützlicher wird es sein, wenn solche Informationen nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen werden können.

 

Zurzeit entstehen vielfältige KI-Markierungen, Herkunftsnachweise, Zeitstempel, Identitätsprüfungen, Detektivprogramme und andere Instrumente, die maschinelle von menschlichen Werken unterscheiden helfen. Sie ersetzen das Urheberrecht nicht, und dass es solche Möglichkeiten gibt, sollte nicht gegen die Inhaber von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten verwendet werden. Technische Beweismittel sind auch nicht in jedem Fall notwendig und sinnvoll. Für wichtige Dokumente und Dateien kann es aber sinnvoll sein, den Schutzstatus erkennbar zu machen.

 

Die Authors Guild in den USA lancierte 2025 das Label «Human Authored»; die Society of Authors in Grossbritannien folgte 2026 mit demselben Kennzeichen. Schriftsteller:innen können damit deklarieren, dass ein Werk im Wesentlichen von Menschen geschrieben wurde. 

 

Seit dem 2. August 2026 gelten zudem Transparenzpflichten des EU AI Act: Anbieter generativer KI müssen synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren; Deepfakes und bestimmte KI-Texte im öffentlichen Interesse ohne menschliche Prüfung oder redaktionelle Verantwortung sind sichtbar zu kennzeichnen.

 

In diese kleine Tradition stellt sich auch ProLitteris, aber wir gehen zwei Schritte weiter. Mit der technologischen Erfahrung des IT-Unternehmens Swiss Trust Layer aus Bereichen, in denen Vertrauen und Beweiskraft besonders wichtig sind, entwerfen wir in der Schweiz eine Infrastruktur, welche die Transparenz in der Herstellung von kreativen Inhalten und die damit verbundenen Rechte stärkt. Zurzeit laden wir weitere Verwertungsgesellschaften und Unternehmen ein, den Dienst zu nutzen und Partner zu werden. Geplant ist, dass wir mit der neuen Beweisinfrastruktur weitere Anforderungen an digitale Vermögenswerte erfüllen und auch Rechtsgeschäfte mit KI-nen unterstützen können.

 

knüpft an die von der EU-Kommission publizierten freiwilligen Icons an. Wir fügen die Selbstdeklaration der KI-Anwendung (ja, nein, teilweise) zum digitalen Fingerabdruck der Datei hinzu. Und wir unterscheiden ganze vier Abstufungen des KI-Einsatzes: AI GENERATED, AI MODIFIED, AI ASSISTED und AI FREE. Hinzu kommen HUMAN AUTHORED und HUMAN APPROVED – diese beiden Labels setzen die qualifizierte Identifikation mindestens einer natürlichen Person voraus, für die Autorschaft und für die Verantwortung, zwei Rollen, die letztlich Menschen übernehmen müssen.

 

Die Labels von MyCopyright sind wie folgt definiert.

 

AI GENERATED
KI-bestimmter Inhalt.
Der Inhalt wurde vollständig, überwiegend oder in seinen bestimmenden Elementen mit KI generiert.
KI generiert aufgrund eines Prompts oder Chats einen vollständigen Artikel, eine Illustration, eine Musik- oder Stimmaufnahme oder einen Videoclip. Auch ein überwiegend KI-generierter Inhalt mit einzelnen menschlichen Korrekturen fällt darunter.

AI MODIFIED
Bestehender Inhalt mit KI-Veränderung.
Der Inhalt basiert auf einem bestehenden Inhalt und wurde mit KI in mindestens einem bestimmenden Element verändert.
KI verändert oder ergänzt in einem bestehenden Inhalt mindestens ein bestimmendes Element: etwa die Aussage eines Textes, eine Person in einem Foto, die gesprochenen Worte einer Audioaufnahme oder den dargestellten Ablauf eines Videos.

AI ASSISTED
Menschlich bestimmter Inhalt mit KI-Beitrag.
Der Inhalt wurde überwiegend von Menschen generiert, aber mindestens ein bestimmendes Element wurde mit KI generiert oder verändert.
Menschen erstellen den Inhalt, KI trägt aber mindestens ein bestimmendes Element bei: etwa die Überschrift eines Artikels, den Hintergrund eines Bildes, eine zusätzliche Stimme in einer Aufnahme oder eine generierte Videosequenz.

AI FREE = HUMAN AUTHORED
Menschlicher Inhalt ohne KI-Beitrag. Die Definitionen von AI FREE und HUMAN AUTHORED entsprechen sich, aber die Bedingungen für den Einsatz weichen ab.

Der Inhalt wurde vollständig von Menschen generiert. Ausser Betracht fällt ein minimaler technischer, vorbereitender oder prüfender Einsatz von KI ohne Einfluss auf ein bestimmendes Element.
Beispiele sind ein Text mit maschineller Rechtschreibprüfung, ein Foto mit einfacher Lichtkorrektur, eine Musik- oder Stimmaufnahme mit Rauschunterdrückung oder ein unverändertes Handyvideo.

HUMAN APPROVED
Inhalt von Menschen geprüft und verantwortet.
Der vollständige Inhalt wurde von mindestens einem identifizierten Menschen geprüft und freigegeben. Dieser Mensch und/oder eine bezeichnete Organisation übernimmt dafür Verantwortung.
Eine identifizierte Person prüft und finalisiert einen vollständigen Inhalt vor der Publikation: etwa ein Manuskript, einen Kundenbrief, eine Medienmitteilung, einen Social-Media-Beitrag, eine Werbegrafik oder ein Informationsvideo.

Nutzungs- und Kombinationsregeln

Die Labels HUMAN AUTHORED und HUMAN APPROVED bieten ProLitteris und Swiss Trust Layer nur für Personen an, die sich qualifiziert identifiziert haben. Die Identifikation erfolgt in einem technischen KYC-Prozess unter Verwendung des Passdokuments und der darin enthaltenen technischen Merkmale. Die eingesetzte Lösung stammt von Swisscom Trust Services, ebenso wie die Vertrauensdienste für das Siegeln von Dokumenten mittels Fingerprint und qualifiziertem Zeitstempel.

Für jeden Inhalt gilt genau eines der Labels AI FREE, AI ASSISTED, AI MODIFIED oder AI GENERATED. HUMAN AUTHORED ist nur mit AI FREE kombinierbar; HUMAN APPROVED kann mit jedem dieser Labels kombiniert werden.

Bei Überschneidungen gilt die Reihenfolge AI GENERATED, AI MODIFIED, AI ASSISTED, AI FREE. Im Zweifel ist das Label zu wählen, das den stärkeren KI-Einsatz offenlegt.

Ein Label bezieht sich immer auf eine bestimmte Version des Inhalts. Eine neue Bearbeitung kann zu einem anderen Label führen; eine spätere Umklassierung wird mit Datum und Korrekturvermerk dokumentiert.

Bei zusammengesetzten Inhalten gilt ein Label für den gesamten Inhalt. Bestimmende Bestandteile mit einer abweichenden Entstehungsweise werden in der Deklaration zusätzlich einzeln ausgewiesen.

 

Neben den Labels geht ProLitteris mit MyCopyright eine zweite Baustelle an: die Opt-out-Erklärungen von Rechteinhaber:innen gegenüber KI-Modellen. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie erlaubt Rechteinhaber:innen, bestimmte Text-and-Data-Mining-Nutzungen durch einen maschinenlesbaren Rechtsvorbehalt auszuschliessen. In der Praxis ist dieses System lückenhaft: Wirksamkeit und Durchsetzung hängen von technischen Standards, der Auffindbarkeit des Vorbehalts und der Beachtung durch die Anbieter ab. Unsere Lösung setzt erneut beim Beweis an: Digitale Fingerabdrücke, Wasserzeichen und Metadaten werden nachvollziehbar hinterlegt und von ProLitteris unabhängig verwaltet. Qualifizierte Vertrauensdienste sichern Zeitpunkt und Integrität der Deklaration.

 

MyCopyright ist nicht die einzige Initiative, die mehrere Probleme um künstliche Intelligenz im Urheberrecht mit technischen Mitteln angeht. Wir beobachten die Ideen und Entwicklungen anderer und sind bereit, diese Lösungen zu prüfen und bei Eignung mit unserer Plattform zu verbinden. Der Name «MyCopyright» wird früher oder später durch den Namen «Swiss Copyright Office» ergänzt werden. Wichtig ist: Wir greifen damit keiner gesetzlichen Lösung vor und unterstützen noch immer eine Stärkung der Urheberrechte, wahlweise mit kollektiven Lizenzen zur Nutzung von künstlicher Intelligenz.

 

Wir hoffen, dass es auf diese Weise bald wieder glasklar sein wird, ob ein schönes Poster oder eine berührende Musik mit menschlicher Kreativität und/oder mit maschinellem Geschick entstanden ist – und, noch wichtiger: ob darin Rechte und Vermögenswerte von Menschen enthalten sind. Das Vertrauen ist ein hohes Gut, auch für kreative Inhalte mit menschlichen und mit maschinellen Anteilen.

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