ProLitteris verteilt an Rechteinhaber:innen jährlich gesetzliche Vergütungen für Nutzungen von gedruckten Werken (Print), Werken im Internet (Online), Werken in Radio und Fernsehen (Broadcast) sowie Werken in Ausstellungen (Expo). Massgebend sind das Urheberrechtsgesetz, das Verteilungsreglement und die Verwertungsbedingungen. Für korrekte und vollständige Daten sind die Rechteinhaber:innen verantwortlich. Weitere - vertragliche - Vergütungen gibt es im Bereich Art von Lizenznehmer:innen, die Kunstwerke abbilden (Bereich Art).
Wenn Sie als Künstler:in die Reproduktionsrechte an ProLitteris übertragen, kümmern wir uns um die Genehmigung und Vergütung für das Abbilden Ihrer Werke. Massgebend ist der Tarif Kunst. Erwähnen Sie, dass Sie Mitglied bei ProLitteris sind und dass die Reproduktion Ihrer Werke kostenpflichtig ist. Oder nutzen Sie die individuellen Ausnahmen, welche Sie für bestimmte Nutzungen im ProLitteris-Portal im Voraus deklarieren können. Die Vergütungen fliessen zweimal jährlich, sofern das Team Art Vergütungen für Sie erhalten hat.
Sie können Mitglied werden, wenn Sie Urheber:in, Verlag oder Erb:in sind und Rechte an veröffentlichten Texten oder Bildern haben. Die weitere Voraussetzung ist ein Bezug zur Schweiz oder zu Liechtenstein, durch Wohnsitz, Sitz oder Staatsangehörigkeit sowie durch Ressourcen und Aktivitäten in diesen Ländern.
ProLitteris sorgt dafür, dass Sie auch Vergütungen aus dem Ausland erhalten. Es ist unnötig, dass Sie gleichzeitig einer ausländischen Verwertungsgesellschaft im gleichen Bereich angehören.
Die weiteren Dienstleistungen von ProLitteris unter "MyCopyright" sind für Rechteinhaber:innen, Nutzer:innen und weitere Personen und Organisationen verfügbar.
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Erfahren Sie, wie MyCopyright funktioniert, für wen sich der Dienst eignet und wie Sie damit Ihre Werke nachvollziehbar dokumentieren und sichern können.
Als Genossenschafts-Mitglied gestalten Sie die Zukunft von ProLitteris mit. Zudem erhalten Urheber:innen Zugang zu Sozialleistungen der Fürsorge-Stiftung.
Altersrente bei geringem Einkommen
Nothilfe in finanziell schwierigen Situationen
Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung