ProLitteris verteilt an Verlage jährlich Vergütungen für Nutzungen von gedruckten Werken (Verteilung Print), Werken im Internet (Verteilung Online) sowie Werken in Radio und Fernsehen (Verteilung Broadcast). Massgebend sind das Urheberrechtsgesetz, das Verteilungsreglement und die Verwertungsbedingungen. Für korrekte und vollständige Daten sind die Rechteinhaber:innen verantwortlich. Weitere - vertragliche - Vergütungen gibt es von Sendeunternehmen (Bereich Audio); hier ist keine Deklaration nötig.
Wenn Sie ein literarischer Verlag sind, dann können Sie die Rechte für Sendeunternehmen an ProLitteris übertragen. Wir kümmern uns um die Genehmigung und Vergütung für Nutzungen Ihrer sprachlichen Werke. Massgebend sind die Verträge, die ProLitteris mit der SRG und mit anderen Unternehmen schliesst. Erwähnen Sie, dass Sie Mitglied bei ProLitteris sind und dass die Nutzung Ihrer Werke kostenpflichtig ist. Die Vergütungen fliessen in jedem Monat, sofern das Team Audio Vergütungen für Sie erhalten hat. Eine Deklaration durch die Rechteinhaber:innen ist nicht notwendig.
Sie können Mitglied werden, wenn Sie Urheber:in, Verlag oder Erb:in sind und Rechte an veröffentlichten Texten oder Bildern haben. Die weitere Voraussetzung ist ein Bezug zur Schweiz oder zu Liechtenstein, durch Wohnsitz, Sitz oder Staatsangehörigkeit sowie durch Ressourcen und Aktivitäten in diesen Ländern.
ProLitteris sorgt dafür, dass Sie auch Vergütungen aus dem Ausland erhalten. Es ist unnötig, dass Sie gleichzeitig einer ausländischen Verwertungsgesellschaft im gleichen Bereich angehören.
Die weiteren Dienstleistungen von ProLitteris unter "MyCopyright" sind für Rechteinhaber:innen, Nutzer:innen und weitere Personen und Organisationen verfügbar.
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Erfahren Sie, wie MyCopyright funktioniert, für wen sich der Dienst eignet und wie Sie damit Ihre Werke nachvollziehbar dokumentieren und sichern können.
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Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung