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Schulen und Unterricht

Sie bereiten
Arbeitsblätter
für Ihre Schüler:innen vor.
Sie arbeiten mit
Online-Plattformen
und künstlicher Intelligenz.
Sie zeigen Filme
im Unterricht.

Lehrpersonen und Schüler:innen können im Unterricht geschützte Werke nutzen. Gemäss dem Urheberrechtsgesetz (URG) ist eine Vergütung geschuldet, wenn diese Personen oder das Verwaltungspersonal einer bestimmten Schule geschützte Werke für eine bestimmte Klasse analog und digital kopieren, digitalisieren und intern verbreiten. ProLitteris arbeitet mit den Kantonen zusammen und stellt sicher, dass korrekte Vergütungen an Urheber:innen, Verlage und andere Rechteinhaber:innen bezahlt werden.

Geltungsbereich

Welche Unterrichtsformen sind erlaubt?

Der GT 7 gilt für alle Schulen und alle Unterrichtsformen.

Als Schulen gelten insbesondere:

  • Die Schulen der Kantone und Gemeinden (insbesondere die obligatorische Schule, die nachobligatorische Ausbildung, die Weiterbildungsschulen, einschliesslich der Erwachsenenbildung, und die Musikschulen)
  • Die Schulen des Bundes
  • Die Privatschulen aller Stufen
  • Andere Schulen, das heisst Personen oder Organisationen, die regelmässig externe Personen unterrichten, insbesondere im Rahmen der Weiterbildung

Der gilt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Auskunftspflicht

Post von ProLitteris

Wenn Sie ein Schreiben von ProLitteris erhalten haben, geht es darum zu klären, ob Ihre Organisation gemäss Urheberrechtsgesetz eine pauschale Vergütung schuldet. Der Grund dafür ist die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit, in einem durch den bestimmten Umfang geschützte Texte, Bilder, Audios und Videos intern zu nutzen. Bitte erteilen Sie die verlangten Auskünfte. Die Vergütungen werden von ProLitteris unter staatlicher unter den nen verteilt.

Kopiervergütungen verstehen

Kopiervergütungen

Auskunft online erteilen

Einfach online Auskunft geben: Im Kundenportal sehen Sie, welche Angaben wir von Ihnen benötigen, und können diese direkt erfassen.

Erweiterte Kollektivlizenzen

Nutzung geschützter Werke in Digitalisierungspro­jekten und Ähnliches

Erweiterte Kollektivlizenzen eignen sich für Ihre Projekte mit grossen Mengen an geschützten en. Unternehmen, Archive, Bibliotheken oder Museen können Digitalisierungsprojekte durchführen. Die pauschale ist nach dem Urheberrechtsgesetz ausschliesslich von ProLitteris erhältlich (Art. 43a URG). Sie ist auch möglich, wenn nicht alle nen identifiziert oder kontaktiert werden können. 

Erweiterte Kollektivlizenzen

Alle Lizenzen

Alle Lizenzen für Ihre Nutzungen im Überblick

ProLitteris bietet für eine Vielzahl von Nutzungssituationen spezialisierte en an - hier finden Sie alle im Überblick dargestellt.

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Kulturförderung

Beiträge für Literatur, Kunst und kulturelle Projekte

Die Stiftung Kulturfonds von ProLitteris fördert Projekte, Organisationen und Initiativen, die Literatur und bildende Kunst stärken. Unterstützung erhalten Autor:innen, Künstler:innen, Verlage und Kulturinstitutionen, die einen Beitrag zur kulturellen Entwicklung leisten.

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