ProLitteris lädt die Organisationen jedes Jahr ein, die Anzahl Stellen (Vollzeitäquivalente) zu melden. Danach wird die Vergütung berechnet. Die Tarife (GT 7 und GT 8) werden vom Staat genehmigt. Sie umfassen eine Basisvergütung, eine Vergütung für Medienspiegel, eine Vergütung für den Unterricht und eine Vergütung für Kopierdienstleistungen an Dritte. Die Auskünfte an ProLitteris sind eine gesetzliche Pflicht. Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Kundendienst.
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