Wie melde ich einen Zeitungs-, Zeitschriftenbeitrag?
Wie melde ich einen Buchbeitrag?
Wie melde ich einen Beitrag für die Verteilung Broadcast?
Altersrente
Die Altersrente ist eine jährliche Sozialleistung für langjährige Mitglieder der Genossenschaft ProLitteris, die im Rentenalter sind, ein niedriges Einkommen haben und eine relevante Vergütungssumme aus der Verwertung von Rechten erreicht haben. Es gelten die Bedingungen des Reglements der Fürsorge-Stiftung.
Aufsicht
Die Aufsicht bei ProLitteris umfasst den Verwaltungsrat, die Tarifaufsicht durch die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK), die Geschäftsführungsaufsicht durch das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und die Aufsicht über die Stiftungen.
Bereich Art
Lizenzen für die Reproduktion der Kunstwerke von nationalen und internationalen Künstler:innen. Zuständig ist das Team Art.
Bereich Audio
Verwertung von Rechten an sprachlichen Werken, die in einer Sendung im Radio oder am Fernsehen genutzt werden. Die Vergütungen stammen von der SRG und anderen Sendeunternehmen.
Erweiterte Kollektivlizenz (EKL)
Lizenz von ProLitteris mit Wirkung auch für Rechteinhaber:innen, die nicht mit ProLitteris verbunden sind (Art. 43a URG).
Freiwillige Kollektivverwertung
Vertraglich organisierte Verwertung bestimmter Nutzungen durch eine Verwertungsgesellschaft, mit Wahlmöglichkeit der Rechteinhaber:innen. Die Teilnahme ist freiwillig, gewisse Ausnahmen sind möglich.
Gemeinsamer Tarif (GT)
Tarif, den mehrere Verwertungsgesellschaften gemeinsam für gesetzliche Vergütungen festlegen (ProLitteris, SUISA, Suissimage etc.).
Genossenschafts-Mitgliedschaft
Beziehung eines/einer Rechteinhaber:in zu ProLitteris als Genossenschaft. Die Genossenschafts-Mitgliedschaft setzt einen Verwertungsvertrag voraus. Sie ist eine Voraussetzung für Sozialleistungen an Urheber:innen und für die Teilnahme an der Generalversammlung.
GT 10
Gemeinsamer Tarif für die Umwandlung von Werken für Menschen mit einer Behinderung.
GT 11
Gemeinsamer Tarif für die Nutzung von Archivwerken der Sendeunternehmen, soweit keine vertraglichen Lösungen existieren.
GT 13
Gemeinsamer Tarif für die Nutzung von verwaisten Werken (Rechteinhaber:innen nicht oder nicht vollständig bekannt und auffindbar).
GT 5
Gemeinsamer Tarif für das Vermieten von Werkexemplaren durch Bibliotheken und Videotheken.
GT 7
Gemeinsamer Tarif für Kopiervergütungen im Unterricht. Zahlungspflichtig sind Schulen und Organisationen, die Kurse für externe Personen durchführen.
GT 8
Gemeinsamer Tarif für Kopiervergütungen in Unternehmen und anderen Organisationen.
Hauptverteilung
Jährliche Verteilung der gesetzlichen Vergütungen und der meisten internationalen Vergütungen durch ProLitteris. Die Hauptverteilung setzt sich aus mehreren Verteilungen (Verteilungssystemen) zusammen.
Kopiervergütung
Gesetzliche Vergütung für das Vervielfältigen oder Teilen von Werken und Leistungen im Unterricht, im Beruf sowie im Vereinsleben und in anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Lizenz
Erlaubnis zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken oder Leistungen, entweder in Form eines Vertrags (vertragliche Lizenz, vertragliche Vergütung) oder einer Gesetzesbestimmung (gesetzliche Lizenz, gesetzliche Vergütung).
Lizenznehmer:in
Lizenznehmer:innen sind zahlende Nutzer:innen. Sie beantragen von ProLitteris eine Lizenz, oder sie werden zur Deklaration von Nutzungsdaten aufgefordert und erhalten eine Rechnung. Die rechtliche Grundlage ist immer das Urheberrechtsgesetz.
Mitgliedschaft
Affiliation von Rechteinhaber:innen bei ProLitteris durch Abschluss eines Verwertungsvertrags. In der Regel eine Bedingung, um an Verteilungen teilzunehmen und Vergütungen zu erhalten. Zusätzlich ist die Genossenschafts-Mitgliedschaft als «Plus» mit weiteren Vorteilen möglich.
MyCopyright
Digitales Siegeln und Deponieren von Dokumenten und Dateien als Beweismittel im Urheberrecht, in anderen Bereichen des geistigen Eigentums und für weitere Zwecke.
Nothilfe
Die Nothilfe ist eine einmalige Sozialleistung für Mitglieder der Genossenschaft ProLitteris, die ein Gesuch stellen. Es gelten die Bedingungen des Reglements der Fürsorge-Stiftung.
Nutzer:in
Nutzer:innen sind Personen oder Organisationen, die urheberrechtlich geschützte Werke oder Leistungen nutzen oder nutzen dürfen. Nutzungen betreffen die Urheberrechte von Rechteinhaber:innen. Einige Nutzungen werden konkret beurteilt (individuelle Vergütungen), andere werden statistisch beurteilt (pauschale Vergütungen).
Obligatorische Kollektivverwertung
Gesetzlich vorgeschriebene Verwertung bestimmter Rechte und Nutzungen durch eine Verwertungsgesellschaft, ohne Wahlmöglichkeit der Rechteinhaber:innen.
Rechteinhaber:in
Rechteinhaber:in ist jede Person oder Organisation, die Rechte an einem urheberrechtlich geschützten Werk oder einer geschützten Leistung hat. Rechteinhaber:innen können sein:
Tarif
Standardisierte Preise und Konditionen zur Nutzung von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten. Tarife stammen von einer Verwertungsgesellschaft oder von mehreren Verwertungsgesellschaften gemeinsam (Gemeinsamer Tarif, GT).
Urheber:in
Urheber:in ist der Mensch, der ein Werk schafft. Diese Person ist automatisch Trägerin der Urheberrechte und kann (wie jede:r Rechteinhaber:in) in bestimmte Nutzungen einwilligen oder Nutzungen verbieten. Urheber:innen schliessen Verträge mit Verlagen, mit Verwertungsgesellschaften oder mit anderen Personen. Auf diese Weise verfügen sie über ihre Rechte.
Verteilung Broadcast
Verteilung von gesetzlichen Vergütungen für Texte und Bilder, die in einer Sendung im Radio oder am Fernsehen genutzt wurden. Anders als im Bereich Audio stammen die Vergütungen von den Weiterverbreitern solcher Programme, nicht von den Sendeunternehmen. Zuständig ist das Team Works.
Verteilung Expo
Gesetzliche Vergütungen für ausgestellte visuelle Werke (Kunstwerke und ähnliche Objekte). Erhältlich für Rechteinhaber:innen mit Verwertungsvertrag und gültiger Deklaration von Werken. Teil der jährlichen Hauptverteilung. Zuständig ist das Team Works.
Verteilung Online
Gesetzliche Vergütungen für Werke im Internet (Onlinemedien und ähnliche Inhalte). Erhältlich für Rechteinhaber:innen mit Verwertungsvertrag und gültiger Deklaration von Werken durch einen Verlag als Betreiber einer Website. Teil der jährlichen Hauptverteilung. Zuständig ist das Team Works.
Verteilung Print
Gesetzliche Vergütungen für gedruckte Werke (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften). Erhältlich für Rechteinhaber:innen mit Verwertungsvertrag und gültiger Deklaration von Werken. Teil der jährlichen Hauptverteilung. Zuständig ist das Team Works.
Verwertungsvertrag
Vertrag zur Übertragung von Rechten an ProLitteris. Der Inhalt des Verwertungsvertrags ist definiert durch die Verwertungsbedingungen und durch die Ausübung der Rechte und Pflichten seitens des/der Rechteinhaber:in und seitens ProLitteris.
Werk
Individuelle Schöpfung eines Menschen, zum Beispiel Text, Bild, Audio, Video. Am Werk bestehen Urheberrechte.
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