Relevant für
Unternehmen und Organisationen
Reichen Sie Ihr Gesuch für den Kulturfonds bis spätestens 1. Oktober per E-Mail ein. Der Stiftungsrat beurteilt die Gesuche im November.
Gefördert werden bevorstehende Projekte in den Bereichen Text und Bild, insbesondere in Literatur, bildender Kunst und Fotografie sowie mit Bezug zum Urheberrecht.
Das Projekt soll im folgenden Jahr durchgeführt werden.
Gesuche können nur Organisationen einreichen, zum Beispiel Institutionen oder Verbände. Gesuche von Einzelpersonen werden nicht berücksichtigt.
Ihr Gesuch muss:
Ausgeschlossen sind:
Reichen Sie Ihr Gesuch als ein einziges PDF ein:
Das Dokument muss enthalten: