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Kulturfonds: Frist für Gesuche (Projekte im Folgejahr)

Kulturfonds: Gesuchsfrist 1. Oktober

1. Okt.
2027

Relevant für

Unternehmen und Organisationen

Reichen Sie Ihr Gesuch für den Kulturfonds bis spätestens 1. Oktober per E-Mail ein. Der Stiftungsrat beurteilt die Gesuche im November.

Worum es geht

Gefördert werden bevorstehende Projekte in den Bereichen Text und Bild, insbesondere in Literatur, bildender Kunst und Fotografie sowie mit Bezug zum Urheberrecht.

Das Projekt soll im folgenden Jahr durchgeführt werden.

Wer ein Gesuch einreichen kann

Gesuche können nur Organisationen einreichen, zum Beispiel Institutionen oder Verbände. Gesuche von Einzelpersonen werden nicht berücksichtigt.

Voraussetzungen für Ihr Gesuch

Ihr Gesuch muss:

  • ein zukünftiges Projekt betreffen
  • einen Bezug zu Text oder Bild haben
  • den Bezug zu ProLitteris aufzeigen (z. B. Urheberrecht oder Verwertung)

Ausgeschlossen sind:

  • Beiträge für einzelne Kunstschaffende
  • Beiträge für bestimmte e
  • Beiträge für den Betrieb einer Organisation

Formale Anforderungen

Reichen Sie Ihr Gesuch als ein einziges PDF ein:

  • maximal 5 Seiten
  • maximal 10 MB
  • keine zusätzlichen Anhänge

Das Dokument muss enthalten:

  • Budget, inklusive Vergütung kreativer Leistungen
  • Finanzierungsplan, inklusive beantragtem Anteil bei ProLitteris