Erweiterte Kollektivlizenzen erlauben die Nutzung vieler Werke gleichzeitig -- auch von Rechteinhaber:innen, die keinen Verwertungsvertrag mit ProLitteris haben.
ProLitteris darf solche Lizenzen dann vergeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemäss Art. 43a URG erfüllt sind.
Bis heute bietet ProLitteris für folgende Nutzungen eine erweiterte Kollektivlizenz an:
Die erweiterten Kollektivlizenzen ermöglichen Nutzungen in neuen Bereichen, ohne dass eine Revision des Urheberrechtsgesetzes notwendig ist. ProLitteris unterstützt dieses gesetzliche Instrument im Interesse der Rechteinhaber:innen und der Nutzer:innen.
Werden Werke mit KI geschaffen, so sind sie - nach der allgemeinen Regel im Urheberrecht - nur dann geschützt und vergütungsfähig, wenn eine eigene, individuelle menschliche Schöpfung zum Ausdruck kommt.
Entscheidend ist nicht ein bestimmter KI-Anteil, sondern die persönliche kreative Leistung eines Menschen oder mehrerer Menschen, die zusammenarbeiten. Wird KI lediglich als Werkzeug eingesetzt und das Ergebnis wesentlich von einem Menschen gestaltet, dann liegt meistens ein geschütztes Werk vor. Übernimmt hingegen KI die Kreation, ohne erkennbare eigene menschliche Gestaltung, dann entsteht kein Werk im Sinn des Urheberrechtsgesetzes und kein urheberrechtlicher Schutz, und ProLitteris verteilt keine Vergütung für dieses Erzeugnis.
Mit der Deklaration eines Werks bei ProLitteris bestätigen Sie als Urheberin oder Verlag:
Ausserdem ist darauf zu achten, dass ein Werk keine fremden Rechte verletzt, und dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz nicht in einer Weise erfolgt, welche die Entstehung eines Werks vereitelt.
ProLitteris stützt sich auf die Angaben und Bestätigung der Rechteinhaber:innen und kann jederzeit Kontrollen durchführen. ProLitteris verfolgt die Entwicklung der Technik und der KI-Nutzung und äussert sich regelmässig dazu.
Damit Ihre Werke berücksichtigt werden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Ihre Urheberschaft und der urheberrechtliche Werkcharakter.
Ihr Werk muss eine individuelle menschliche Schöpfung sein. Nicht zugelassen sind Inhalte ohne eigene kreative Leistung, etwa rein KI-generierte Ergebnisse oder Texte und Bilder, die vollständig oder überwiegend aus fremden Quellen übernommen wurden.
ProLitteris kann von Ihnen Nachweise verlangen, um Ihre Urheberschaft und die Qualität als Werk zu prüfen. Zudem werden Stichproben durchgeführt, um die Richtigkeit und Zulässigkeit der Meldungen sicherzustellen.
ProLitteris bietet im Namen sämtlicher Verwertungsgesellschaften Lizenzen nach den Gemeinsamen Tarifen (GT) an.
Dazu zählen die Vergütung für das Kopieren in Schulen und Organisationen (Gemeinsame Tarife 7 und 8), für das Vermieten in Bibliotheken und Videotheken (Gemeinsamer Tarif 5) und für Nutzungen durch Menschen mit Behinderung (Gemeinsamer Tarif 10).
In diesen Fällen ist ProLitteris im Namen aller inländischen und ausländischen Verwertungsgesellschaften für das Inkasso und die Verteilung der Vergütungen zuständig.
Darüber hinaus erteilt ProLitteris vertragliche Lizenzen. In diesen Fällen werden konkrete Werke auf Anfrage der Lizenznehmer:innen lizenziert.
Sie können eine vertragliche Lizenz von ProLitteris erhalten, wenn Sie folgendes tun möchten:
Mit einer Lizenz von ProLitteris haben Sie die Urheberrechte im Griff. Gegen eine transparente und moderate Vergütung stellen Sie sicher, dass keine Rechte von Autor:innen, Künstler:innen, Fotograf:innen, Verlagen und anderen Rechteinhaber:innen verletzt werden.
ProLitteris erteilt erweiterte Kollektivlizenzen (EKL) für die interne Nutzung von künstlicher Intelligenz mit Diensten wie Copilot, Gemini, ChatGPT, Claude oder Apertus.
Sie erhalten als Rechteinhaber:in, Nutzer:in oder Lizenznehmer:in jederzeit Auskünfte von ProLitteris zum Urheberrecht.
ProLitteris trägt dazu bei, dass auch im Bereich der künstlichen Intelligenz faire Rahmenbedingungen bestehen.
Reine KI-Outputs sind keine Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (URG). Aber auch Erzeugnisse, die mit KI entstanden sind, haben dann einen urheberrechtlichen Schutz, wenn eine menschliche geistige Schöpfung mit individuellem Charakter vorliegt.
Das ist der Fall:
Zusätzlich können sogenannte Leistungsschutzrechte an einem Audio (Tonträger) oder Video (Tonbildträger) entstehen.
Wenn Sie mit KI arbeiten, empfiehlt es sich, Ihren eigenen kreativen Beitrag zu dokumentieren. So können Sie später nachweisen, dass ein geschütztes Werk vorliegt.
Das Training von KI-Systemen mit geschützten Werken braucht nach Auffassung von Rechtsexperten und in der Einschätzung von ProLitteris eine Einwilligung der Rechteinhaber:innen.
Die Frage ist im Ausland Gegenstand von Gerichtsverfahren. Gleichzeitig werden gesetzliche Lösungen diskutiert, um die Nutzung von Werken für KI-Systeme klar zu regeln und angemessen zu vergüten.
In dieser Situation bietet ProLitteris eine erweiterte Kollektivlizenz (EKL) an, damit Unternehmen interne KI-Systeme rechtssicher einsetzen können.
Sie können auf Ihrer Website ausdrücklich festhalten, dass das Training von KI-Systemen nur mit Ihrer Einwilligung erlaubt ist. Damit machen Sie Ihre Haltung klar und dokumentieren Ihre Rechte.
Formulierungen sind zum Beispiel:
Der praktische Nutzen ist derzeit begrenzt, weil die rechtliche Situation unklar ist und KI-Sytemen oft keine Rücksicht auf solche Erklärungen nehmen.
KI-Systemen lassen zu, dass geschützte Werke in eine KI-Anwendung übertragen werden, um sie zu übersetzen, zusammenzufassen oder zu analysieren. \^
Nach Auffassung von ProLitteris setzt diese Bearbeitung eine Einwilligung voraus. Diese ist im persönlichen Kreis und im Unterricht vorhanden, weil das Urheberrechtsgesetz eine entsprechende Nutzungsfreiheit definiert (Art. 19 Abs. 1 lit. a und b URG). Für Unternehmen fehlt eine solche gesetzliche Erlaubnis -- diese gibt es nur für Vervielfältigungen zur internen Information und Dokumentation.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie Texte, Bilder, Musik oder andere geschützte Inhalte in eine KI hochladen, nutzen Sie diese Werke urheberrechtlich.
Für Unternehmen bietet ProLitteris eine erweiterte Kollektivlizenz an. Statt einzelne Einwilligungen der Rechteinhaber:innen einzuholen, deckt die EKL von ProLitteris interne Systeme wie Copilot ab.
Die Durchsetzung von Urheberrechte gegenüber künstlicher Intelligenz ist schwierig. ProLitteris befürwortet, dass das Urheberrechtsgesetz zur Stärkung der Rechte und zur Klärung der Nutzungen angepasst wird.
Nach Auffassung von ProLitteris würde das Gesetz Schutz bieten, stösst bei internationaler Nutzung jedoch an praktische Grenzen. Zudem verfügt ProLitteris nicht über die Rechte, um selber gerichtlich gegen KI-Angebote vorzugehen.
Erweiterte Kollektivlizenzen erlauben die Nutzung vieler Werke gleichzeitig -- auch von Rechteinhaber:innen, die keinen Verwertungsvertrag mit ProLitteris haben.
ProLitteris darf solche Lizenzen dann vergeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemäss Art. 43a URG erfüllt sind.
Bis heute bietet ProLitteris für folgende Nutzungen eine erweiterte Kollektivlizenz an:
Die erweiterten Kollektivlizenzen ermöglichen Nutzungen in neuen Bereichen, ohne dass eine Revision des Urheberrechtsgesetzes notwendig ist. ProLitteris unterstützt dieses gesetzliche Instrument im Interesse der Rechteinhaber:innen und der Nutzer:innen.
Erweiterte Kollektivlizenzen erlauben die Nutzung vieler Werke gleichzeitig -- auch von Rechteinhaber:innen, die keinen Verwertungsvertrag mit ProLitteris haben.
ProLitteris darf solche Lizenzen dann vergeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemäss Art. 43a URG erfüllt sind.
Bis heute bietet ProLitteris für folgende Nutzungen eine erweiterte Kollektivlizenz an:
Die erweiterten Kollektivlizenzen ermöglichen Nutzungen in neuen Bereichen, ohne dass eine Revision des Urheberrechtsgesetzes notwendig ist. ProLitteris unterstützt dieses gesetzliche Instrument im Interesse der Rechteinhaber:innen und der Nutzer:innen.
Werden Werke mit KI geschaffen, so sind sie - nach der allgemeinen Regel im Urheberrecht - nur dann geschützt und vergütungsfähig, wenn eine eigene, individuelle menschliche Schöpfung zum Ausdruck kommt.
Entscheidend ist nicht ein bestimmter KI-Anteil, sondern die persönliche kreative Leistung eines Menschen oder mehrerer Menschen, die zusammenarbeiten. Wird KI lediglich als Werkzeug eingesetzt und das Ergebnis wesentlich von einem Menschen gestaltet, dann liegt meistens ein geschütztes Werk vor. Übernimmt hingegen KI die Kreation, ohne erkennbare eigene menschliche Gestaltung, dann entsteht kein Werk im Sinn des Urheberrechtsgesetzes und kein urheberrechtlicher Schutz, und ProLitteris verteilt keine Vergütung für dieses Erzeugnis.
Mit der Deklaration eines Werks bei ProLitteris bestätigen Sie als Urheberin oder Verlag:
Ausserdem ist darauf zu achten, dass ein Werk keine fremden Rechte verletzt, und dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz nicht in einer Weise erfolgt, welche die Entstehung eines Werks vereitelt.
ProLitteris stützt sich auf die Angaben und Bestätigung der Rechteinhaber:innen und kann jederzeit Kontrollen durchführen. ProLitteris verfolgt die Entwicklung der Technik und der KI-Nutzung und äussert sich regelmässig dazu.
Damit Ihre Werke berücksichtigt werden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Ihre Urheberschaft und der urheberrechtliche Werkcharakter.
Ihr Werk muss eine individuelle menschliche Schöpfung sein. Nicht zugelassen sind Inhalte ohne eigene kreative Leistung, etwa rein KI-generierte Ergebnisse oder Texte und Bilder, die vollständig oder überwiegend aus fremden Quellen übernommen wurden.
ProLitteris kann von Ihnen Nachweise verlangen, um Ihre Urheberschaft und die Qualität als Werk zu prüfen. Zudem werden Stichproben durchgeführt, um die Richtigkeit und Zulässigkeit der Meldungen sicherzustellen.
ProLitteris bietet im Namen sämtlicher Verwertungsgesellschaften Lizenzen nach den Gemeinsamen Tarifen (GT) an.
Dazu zählen die Vergütung für das Kopieren in Schulen und Organisationen (Gemeinsame Tarife 7 und 8), für das Vermieten in Bibliotheken und Videotheken (Gemeinsamer Tarif 5) und für Nutzungen durch Menschen mit Behinderung (Gemeinsamer Tarif 10).
In diesen Fällen ist ProLitteris im Namen aller inländischen und ausländischen Verwertungsgesellschaften für das Inkasso und die Verteilung der Vergütungen zuständig.
Darüber hinaus erteilt ProLitteris vertragliche Lizenzen. In diesen Fällen werden konkrete Werke auf Anfrage der Lizenznehmer:innen lizenziert.
Sie können eine vertragliche Lizenz von ProLitteris erhalten, wenn Sie folgendes tun möchten:
Mit einer Lizenz von ProLitteris haben Sie die Urheberrechte im Griff. Gegen eine transparente und moderate Vergütung stellen Sie sicher, dass keine Rechte von Autor:innen, Künstler:innen, Fotograf:innen, Verlagen und anderen Rechteinhaber:innen verletzt werden.
ProLitteris erteilt erweiterte Kollektivlizenzen (EKL) für die interne Nutzung von künstlicher Intelligenz mit Diensten wie Copilot, Gemini, ChatGPT, Claude oder Apertus.
Sie erhalten als Rechteinhaber:in, Nutzer:in oder Lizenznehmer:in jederzeit Auskünfte von ProLitteris zum Urheberrecht.
ProLitteris trägt dazu bei, dass auch im Bereich der künstlichen Intelligenz faire Rahmenbedingungen bestehen.
Reine KI-Outputs sind keine Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (URG). Aber auch Erzeugnisse, die mit KI entstanden sind, haben dann einen urheberrechtlichen Schutz, wenn eine menschliche geistige Schöpfung mit individuellem Charakter vorliegt.
Das ist der Fall:
Zusätzlich können sogenannte Leistungsschutzrechte an einem Audio (Tonträger) oder Video (Tonbildträger) entstehen.
Wenn Sie mit KI arbeiten, empfiehlt es sich, Ihren eigenen kreativen Beitrag zu dokumentieren. So können Sie später nachweisen, dass ein geschütztes Werk vorliegt.
Das Training von KI-Systemen mit geschützten Werken braucht nach Auffassung von Rechtsexperten und in der Einschätzung von ProLitteris eine Einwilligung der Rechteinhaber:innen.
Die Frage ist im Ausland Gegenstand von Gerichtsverfahren. Gleichzeitig werden gesetzliche Lösungen diskutiert, um die Nutzung von Werken für KI-Systeme klar zu regeln und angemessen zu vergüten.
In dieser Situation bietet ProLitteris eine erweiterte Kollektivlizenz (EKL) an, damit Unternehmen interne KI-Systeme rechtssicher einsetzen können.
Sie können auf Ihrer Website ausdrücklich festhalten, dass das Training von KI-Systemen nur mit Ihrer Einwilligung erlaubt ist. Damit machen Sie Ihre Haltung klar und dokumentieren Ihre Rechte.
Formulierungen sind zum Beispiel:
Der praktische Nutzen ist derzeit begrenzt, weil die rechtliche Situation unklar ist und KI-Sytemen oft keine Rücksicht auf solche Erklärungen nehmen.
KI-Systemen lassen zu, dass geschützte Werke in eine KI-Anwendung übertragen werden, um sie zu übersetzen, zusammenzufassen oder zu analysieren. \^
Nach Auffassung von ProLitteris setzt diese Bearbeitung eine Einwilligung voraus. Diese ist im persönlichen Kreis und im Unterricht vorhanden, weil das Urheberrechtsgesetz eine entsprechende Nutzungsfreiheit definiert (Art. 19 Abs. 1 lit. a und b URG). Für Unternehmen fehlt eine solche gesetzliche Erlaubnis -- diese gibt es nur für Vervielfältigungen zur internen Information und Dokumentation.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie Texte, Bilder, Musik oder andere geschützte Inhalte in eine KI hochladen, nutzen Sie diese Werke urheberrechtlich.
Für Unternehmen bietet ProLitteris eine erweiterte Kollektivlizenz an. Statt einzelne Einwilligungen der Rechteinhaber:innen einzuholen, deckt die EKL von ProLitteris interne Systeme wie Copilot ab.
Die Durchsetzung von Urheberrechte gegenüber künstlicher Intelligenz ist schwierig. ProLitteris befürwortet, dass das Urheberrechtsgesetz zur Stärkung der Rechte und zur Klärung der Nutzungen angepasst wird.
Nach Auffassung von ProLitteris würde das Gesetz Schutz bieten, stösst bei internationaler Nutzung jedoch an praktische Grenzen. Zudem verfügt ProLitteris nicht über die Rechte, um selber gerichtlich gegen KI-Angebote vorzugehen.
Werden Werke mit KI geschaffen, so sind sie - nach der allgemeinen Regel im Urheberrecht - nur dann geschützt und vergütungsfähig, wenn eine eigene, individuelle menschliche Schöpfung zum Ausdruck kommt.
Entscheidend ist nicht ein bestimmter KI-Anteil, sondern die persönliche kreative Leistung eines Menschen oder mehrerer Menschen, die zusammenarbeiten. Wird KI lediglich als Werkzeug eingesetzt und das Ergebnis wesentlich von einem Menschen gestaltet, dann liegt meistens ein geschütztes Werk vor. Übernimmt hingegen KI die Kreation, ohne erkennbare eigene menschliche Gestaltung, dann entsteht kein Werk im Sinn des Urheberrechtsgesetzes und kein urheberrechtlicher Schutz, und ProLitteris verteilt keine Vergütung für dieses Erzeugnis.
Mit der Deklaration eines Werks bei ProLitteris bestätigen Sie als Urheberin oder Verlag:
Ausserdem ist darauf zu achten, dass ein Werk keine fremden Rechte verletzt, und dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz nicht in einer Weise erfolgt, welche die Entstehung eines Werks vereitelt.
ProLitteris stützt sich auf die Angaben und Bestätigung der Rechteinhaber:innen und kann jederzeit Kontrollen durchführen. ProLitteris verfolgt die Entwicklung der Technik und der KI-Nutzung und äussert sich regelmässig dazu.
Damit Ihre Werke berücksichtigt werden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Ihre Urheberschaft und der urheberrechtliche Werkcharakter.
Ihr Werk muss eine individuelle menschliche Schöpfung sein. Nicht zugelassen sind Inhalte ohne eigene kreative Leistung, etwa rein KI-generierte Ergebnisse oder Texte und Bilder, die vollständig oder überwiegend aus fremden Quellen übernommen wurden.
ProLitteris kann von Ihnen Nachweise verlangen, um Ihre Urheberschaft und die Qualität als Werk zu prüfen. Zudem werden Stichproben durchgeführt, um die Richtigkeit und Zulässigkeit der Meldungen sicherzustellen.
ProLitteris bietet im Namen sämtlicher Verwertungsgesellschaften Lizenzen nach den Gemeinsamen Tarifen (GT) an.
Dazu zählen die Vergütung für das Kopieren in Schulen und Organisationen (Gemeinsame Tarife 7 und 8), für das Vermieten in Bibliotheken und Videotheken (Gemeinsamer Tarif 5) und für Nutzungen durch Menschen mit Behinderung (Gemeinsamer Tarif 10).
In diesen Fällen ist ProLitteris im Namen aller inländischen und ausländischen Verwertungsgesellschaften für das Inkasso und die Verteilung der Vergütungen zuständig.
Darüber hinaus erteilt ProLitteris vertragliche Lizenzen. In diesen Fällen werden konkrete Werke auf Anfrage der Lizenznehmer:innen lizenziert.
Sie können eine vertragliche Lizenz von ProLitteris erhalten, wenn Sie folgendes tun möchten:
Mit einer Lizenz von ProLitteris haben Sie die Urheberrechte im Griff. Gegen eine transparente und moderate Vergütung stellen Sie sicher, dass keine Rechte von Autor:innen, Künstler:innen, Fotograf:innen, Verlagen und anderen Rechteinhaber:innen verletzt werden.
ProLitteris erteilt erweiterte Kollektivlizenzen (EKL) für die interne Nutzung von künstlicher Intelligenz mit Diensten wie Copilot, Gemini, ChatGPT, Claude oder Apertus.
Sie erhalten als Rechteinhaber:in, Nutzer:in oder Lizenznehmer:in jederzeit Auskünfte von ProLitteris zum Urheberrecht.
ProLitteris trägt dazu bei, dass auch im Bereich der künstlichen Intelligenz faire Rahmenbedingungen bestehen.
Reine KI-Outputs sind keine Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (URG). Aber auch Erzeugnisse, die mit KI entstanden sind, haben dann einen urheberrechtlichen Schutz, wenn eine menschliche geistige Schöpfung mit individuellem Charakter vorliegt.
Das ist der Fall:
Zusätzlich können sogenannte Leistungsschutzrechte an einem Audio (Tonträger) oder Video (Tonbildträger) entstehen.
Wenn Sie mit KI arbeiten, empfiehlt es sich, Ihren eigenen kreativen Beitrag zu dokumentieren. So können Sie später nachweisen, dass ein geschütztes Werk vorliegt.
Das Training von KI-Systemen mit geschützten Werken braucht nach Auffassung von Rechtsexperten und in der Einschätzung von ProLitteris eine Einwilligung der Rechteinhaber:innen.
Die Frage ist im Ausland Gegenstand von Gerichtsverfahren. Gleichzeitig werden gesetzliche Lösungen diskutiert, um die Nutzung von Werken für KI-Systeme klar zu regeln und angemessen zu vergüten.
In dieser Situation bietet ProLitteris eine erweiterte Kollektivlizenz (EKL) an, damit Unternehmen interne KI-Systeme rechtssicher einsetzen können.
Sie können auf Ihrer Website ausdrücklich festhalten, dass das Training von KI-Systemen nur mit Ihrer Einwilligung erlaubt ist. Damit machen Sie Ihre Haltung klar und dokumentieren Ihre Rechte.
Formulierungen sind zum Beispiel:
Der praktische Nutzen ist derzeit begrenzt, weil die rechtliche Situation unklar ist und KI-Sytemen oft keine Rücksicht auf solche Erklärungen nehmen.
KI-Systemen lassen zu, dass geschützte Werke in eine KI-Anwendung übertragen werden, um sie zu übersetzen, zusammenzufassen oder zu analysieren. \^
Nach Auffassung von ProLitteris setzt diese Bearbeitung eine Einwilligung voraus. Diese ist im persönlichen Kreis und im Unterricht vorhanden, weil das Urheberrechtsgesetz eine entsprechende Nutzungsfreiheit definiert (Art. 19 Abs. 1 lit. a und b URG). Für Unternehmen fehlt eine solche gesetzliche Erlaubnis -- diese gibt es nur für Vervielfältigungen zur internen Information und Dokumentation.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie Texte, Bilder, Musik oder andere geschützte Inhalte in eine KI hochladen, nutzen Sie diese Werke urheberrechtlich.
Für Unternehmen bietet ProLitteris eine erweiterte Kollektivlizenz an. Statt einzelne Einwilligungen der Rechteinhaber:innen einzuholen, deckt die EKL von ProLitteris interne Systeme wie Copilot ab.
Die Durchsetzung von Urheberrechte gegenüber künstlicher Intelligenz ist schwierig. ProLitteris befürwortet, dass das Urheberrechtsgesetz zur Stärkung der Rechte und zur Klärung der Nutzungen angepasst wird.
Nach Auffassung von ProLitteris würde das Gesetz Schutz bieten, stösst bei internationaler Nutzung jedoch an praktische Grenzen. Zudem verfügt ProLitteris nicht über die Rechte, um selber gerichtlich gegen KI-Angebote vorzugehen.
Sie prüfen, ob eine Handlung fremde Urheberrechte betrifft, indem Sie vier Fragen klären:
Wenn Sie diese Punkte prüfen, können Sie einschätzen, ob Urheberrechte betroffen sind und wie Sie korrekt handeln.
Das Urheberrecht schützt heute sowohl die Urheber:innen als auch die Nutzung ihrer Werke in einer zunehmend digitalen Welt.
Für Sie bedeutet das: Wenn jemand ein Werk schafft, bestimmt diese Person, ob und wie es genutzt wird -- und kann dafür eine Vergütung verlangen.
Das Urheberrecht erfüllt dabei mehrere Funktionen:
Damit stellt das Urheberrecht die Menschen ins Zentrum, die Inhalte schaffen und verbreiten.
Gerade heute ist das besonders relevant: Neue Technologien wie künstliche Intelligenz stellen bestehende Regeln vor neue Herausforderungen. Das Urheberrecht sorgt dafür, dass auch in diesem Umfeld faire Bedingungen für kreative Arbeit bestehen.
Sie können ProLitteris für eine erweiterte Kollektivlizenz (EKL) anfragen, wenn Sie eine Nutzung von zahlreichen Werken planen.
Die Anwendungsfälle einer EKL von ProLitteris sind unter anderem:
Eine erweiterte Kollektivlizenz (EKL) setzt voraus, dass die Nutzung die normale Verwertung der Rechte nicht beeinträchtigt.
Interne KI-Systeme wie Copilot sind nicht von der gesetzlichen Lizenz (GT 8) erfasst, weil ihre Nutzung über das reine Kopieren und interne Zugänglichmachen hinausgeht.
Erweiterte Kollektivlizenzen können Unternehmen eine rechtliche Grundlage bieten, um interne KI-Systeme mit geschützten Inhalten zu nutzen.
Wenn in Ihren KI-Daten urheberrechtlich geschützte Werke enthalten sind, reicht die gesetzliche Lizenz für den Eigengebrauch (z.B. gemäss GT 8) nicht aus.
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Die gesetzliche Lizenz erlaubt Ihnen:
Diese Nutzungen sind durch die Kopiervergütung gemäss GT 8 abgedeckt.
Für Sie bedeutet das: Sobald geschützte Inhalte in internen KI-Systemen verwendet werden, benötigen Sie eine zusätzliche rechtliche Grundlage. Eine mögliche Lösung bietet die erweiterte Kollektivlizenz gemäss Art. 43a URG, die solche Nutzungen künftig abdecken kann.
ProLitteris gestaltet eine Lizenz für interne KI-Nutzungen mit diesen Konditionen:
Diese Lizenz soll Ihnen ermöglichen, interne KI-Systeme rechtssicher zu nutzen, ohne jede Werknutzung klären zu müssen.
Die erweiterte Kollektivlizenz für interne KI-Nutzungen soll helfen, KI-Anwendungen rechtssicher zu betreiben, die in der Praxis ohnehin stattfinden.
Unternehmen erhalten eine klare Grundlage, um nicht nur den Datenschutz, sondern auch das Urheberrecht korrekt einzuhalten. Heute besteht in vielen Unternehmen eine Rechtsunsicherheit.
Die Nutzung von KI ist nach geltendem Recht nicht automatisch erlaubt. Wenn geschützte Inhalte verwendet werden, braucht es eine Einwilligung oder eine Lizenz.
Mit der KI-Lizenz schafft ProLitteris eine praktikable Lösung für den Unternehmensalltag. Sie ermöglicht es, interne KI-Systeme zu nutzen, ohne jede einzelne Werknutzung klären zu müssen.
ProLitteris steht dazu im Austausch mit Unternehmen in der Schweiz und entwickelt das Modell aufgrund der Erfahrungen weiter.
ProLitteris ist eine Verwertungsgesellschaft und sorgt dafür, dass Urheber:innen und Verlage für die Nutzung ihrer Werke eine Vergütung erhalten.
Ein zentraler Aufgabenbereich sind die gesetzlichen Vergütungen. ProLitteris führt im Auftrag aller Schweizer Verwertungsgesellschaften die Gemeinsamen Tarife:
In diesen Bereichen erhebt ProLitteris die Vergütungen im eigenen Namen und verteilt sie an die Rechteinhaber:innen.
Zusätzlich betreibt ProLitteris drei Bereiche der freiwilligen Kollektivverwertung:
Für Sie bedeutet das: ProLitteris bündelt Rechte, lizenziert Nutzungen und sorgt dafür, dass Vergütungen effizient und nachvollziehbar verteilt werden.
ProLitteris verbindet Rechte und Nutzungen.
So sorgt die Verwertungsgesellschaft dafür:
Dazu zieht ProLitteris urheberrechtliche Vergütungen ein und verteilt sie an die berechtigten Rechteinhaber:innen.
Zusätzlich engagiert sich ProLitteris über zwei Stiftungen:
Wenn Sie Fragen zum Urheberrecht haben, unterstützt ProLitteris Sie zudem mit rechtlicher Beratung.
Verwertungsgesellschaften sorgen dafür, dass die Nutzung geschützter Werke vergütet wird.
Für Sie bedeutet das: Wenn Ihre Werke genutzt werden, kümmern sich Verwertungsgesellschaften darum, die entsprechenden Vergütungen einzuziehen und an Sie weiterzuleiten.
Sie bündeln Rechte zentral und handeln im Auftrag verschiedener Rechteinhaber:innen, darunter:
Die Grundlage dafür bildet das Urheberrechtsgesetz (URG).
Weitere Informationen finden Sie bei Swisscopyright sowie auf den Websites der einzelnen Verwertungsgesellschaften.
In der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften, die jeweils für unterschiedliche Werkbereiche zuständig sind.
Dazu gehören:
Für Sie bedeutet das: Je nach Art Ihres Werks ist eine andere Verwertungsgesellschaft zuständig.
Die Schweizer Verwertungsgesellschaften decken die Schweiz und Liechtenstein ab. Für Nutzungen im Ausland arbeiten sie mit Partnergesellschaften zusammen.
ProLitteris erfüllt soziale und kulturelle Zwecke über zwei eigene Stiftungen.
Für Sie bedeutet das: Ein Teil der Einnahmen fliesst gezielt in Unterstützung und Förderung.
Beide Stiftungen verfügen über einen eigenen Stiftungsrat und stehen unter staatlicher Aufsicht.
Verwertungsgesellschaften stehen unter eidgenössischer Aufsicht durch zwei Behörden.
Für Sie bedeutet das: Die Tätigkeit von ProLitteris ist gesetzlich geregelt und wird kontrolliert.
Zuständig sind:
Wenn Sie mit einem Entscheid von ProLitteris nicht einverstanden sind, können Sie zuerst den Verwaltungsrat anrufen. Wenden Sie sich über den Kundendienst an die Geschäftsleitung. Parallel steht Ihnen der Weg zum IGE offen, sofern die obligatorische Kollektivverwertung betroffen ist.
ProLitteris verteilt Kopiervergütungen und andere Vergütungen in zwei Schritten.
Zuerst leitet ProLitteris Anteile an andere Verwertungsgesellschaften im In- und Ausland weiter. Das stellt sicher, dass auch Rechteinhaber:innen ausserhalb der Schweiz korrekt berücksichtigt werden.
Anschliessend erfolgt die Hauptverteilung an die Rechteinhaber:innen mit Verwertungsvertrag. Diese umfasst insbesondere:
Für Sie bedeutet das: Ihre Vergütung wird nach klaren Regeln verteilt, auch wenn Nutzungen international erfolgen.
Die Genossenschafts-Mitgliedschaft bei ProLitteris gibt Ihnen Mitwirkungsrechte und Zugang zu sozialen Leistungen.
Für Sie bedeutet das:
Wichtig: Wenn Sie die Mitgliedschaft in der Genossenschaft erst später abschliessen, kann sich Ihre Altersrente reduzieren.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist nur zusammen mit einem Verwertungsvertrag möglich. Sowohl die Mitgliedschaft als auch der Verwertungsvertrag sind für Sie kostenlos.
Verwertung bedeutet, dass die Nutzung eines geschützten Werks vergütet wird.
Für Sie bedeutet das: Wenn jemand Ihr Werk nutzt, entsteht in der Regel ein Anspruch auf einen Geldbetrag.
Diese Vergütung:
Bei der kollektiven Verwertung übernimmt eine Verwertungsgesellschaft wie ProLitteris diese Aufgabe. Sie sorgt dafür, dass Vergütungen eingezogen und nach klaren, transparenten Regeln verteilt werden.
Urheberrechte werden in der Praxis auf unterschiedliche Weise verwertet.
Für Sie bedeutet das: Sie entscheiden grundsätzlich selbst, wie Ihre Werke genutzt werden und ob Sie eine Verwertungsgesellschaft einbeziehen.
Es gibt drei zentrale Formen:
In allen Fällen erfolgt die Verwertung über Verträge oder gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie Ihre Werke genutzt und vergütet werden.
MyCopyright ist ein Dienst, mit dem Sie eine Datei mit einem digitalen Siegel und einem Zeitstempel versehen und bei ProLitteris hinterlegen.
Sie schaffen ein Beweismittel, mit dem Sie später nachweisen können, dass eine bestimmte Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat.
Das Verfahren umfasst:
Als Nachweis dient ein Zertifikat, das sich jederzeit produzieren lässt. In Verbindung mit Ihrer hinterlegten Datei liegt damit ein Beweismittel vor, das die Identität und die zeitliche Existenz einer Idee, eines Werks oder einer Datei bezeugt.
Das Prinzip ähnelt einem versiegelten Dokument, das bei einer Bank oder einem Notariat hinterlegt wird. ProLitteris übernimmt dabei die digitale Siegelung und Aufbewahrung mit einem technischen Partner.
Sie können fast beliebige elektronische Dateien sichern, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.
Der Dienst MyCopyright wird von ProLitteris mit dem Partner Swiss Trust Layer betrieben und weiterentwickelt.
Ideen, Entwürfe und Daten entstehen, bevor ein Werk veröffentlicht wird.
In dieser frühen Phase stellt sich oft die Frage: «Wie kann ich später beweisen, dass meine Idee heute entstanden ist, dass sie authentisch und unverfälscht ist, und dass sie von mir dokumentiert wurde?»
ProLitteris befasst sich mit dem Dienst erstmals nicht nur mit den Urheberrechten, sondern auch mit der Frage, wie man sie beweisen kann.
Die im Kanton Schwyz entwickelte Technologie des Unternehmens Swiss Trust Layer macht die Beweissicherung möglich. Dateien (Texte, Bilder, Skizzen, Konzepte und andere Dokumente) können bei ProLitteris sicher hinterlegt werden.
Beim Upload wird ein kryptografischer Hash der Datei erzeugt und mit einem verschlüsselten Zeitstempel versehen. Der Hash wird von Swisscom aufgrund gesetzlicher Anforderungen aufbewahrt.
Der/die Kund:in kann jederzeit ein Zertifikat produzieren, das Existenz, Zeitpunkt, Herkunft und Integrität der Datei belegt.
Das Depot für Werke und Entwürfe funktioniert als digitales Sicherungssystem für Ihre Dateien. Sie können Werke, Entwürfe oder Ideen mit einem Zeitstempel und einer Verschlüsselung versehen und bei ProLitteris hinterlegen.
Die Deponierung wird mit bestimmten Erklärungen der Person ergänzt, welche die Datei hinterlegt.
Der Ablauf ist einfach:
So entsteht ein verlässliches Beweismittel. Sie können später nachweisen, dass eine bestimmte Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat und Ihnen zugeordnet ist.
Die Nutzung ist freiwillig und unabhängig von der Verwertung Ihrer Rechte oder der Auszahlung von Vergütungen.
Für Sie wichtig: MyCopyright dient der Beweisführung im Urheberrecht und unterstützt Sie dabei, Ihre kreativen Arbeiten rechtlich abzusichern.
Der Einsatz von MyCopyright hat keinen direkten Bezug zur sonstigen Tätigkeit von ProLitteris als Verwertungsgesellschaft.
Das Zertifikat können Sie zusammen mit der Originaldatei jederzeit vorlegen. Es dient als Nachweis dafür, dass Ihre Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat und Ihnen zugeordnet ist. Mit MyCopyright verbessern Sie die Möglichkeit der Beweisführung im Urheberrecht.
Wichtig: Der Dienst ist keine Bedingung für den urheberrechtlichen Schutz oder für die Teilnahme an den Verteilungen von ProLitteris.
Neben dem Dienst MyCopyright entwickelt das Unternehmen Secure Trust Layer in Abstimmung mit ProLitteris weitere Dienste zur Hinterlegung und Nutzung von Dateien.
Dazu gehören Entwicklungen für persönliche Urkunden (z.B. Diplome für Bewerbungen und Anstellungen, erbrechtliche Dokumente, Gesundheitsdokumente), für berufliche und geschäftliche Urkunden (z.B. Vertragsversionen, Baudokumente, Kennzeichen und Ausstattung von Waren und Dienstleistungen, börsenkursrelevante Mitteilungen) oder für Urkunden in regulierten Märkten (z.B. Pharma, Gesundheitswesen).
ProLitteris entwickelt MyCopyright schrittweise weiter, um Sie bei der Nutzung und dem Schutz Ihrer Werke umfassend zu unterstützen.
In einer nächsten Ausbaustufe plant ProLitteris Funktionen, die Sie im Umgang mit Urheberrechten direkt unterstützen, zum Beispiel:
Zusätzlich ist ein Qualitätssiegel geplant. Dieses bestätigt die Authentizität von Inhalten, etwa bei Medienmaterial oder Übersetzungen, auf Basis der Siegelung und Deponierung.
Für Sie bedeutet das: MyCopyright entwickelt sich vom reinen Depot zu einer umfassenden Plattform für Nachweis, Nutzung und Verwaltung Ihrer Werke.
ProLitteris erteilt Auskünfte zum Urheberrecht, jedoch keine individuelle Rechtsberatung.
Das bedeutet für Sie: Sie erhalten allgemeine Äusserungen, die zu einer Frage und Situation passen. Mit unserer Chatfunktion können Sie auch konkrete Fragen stellen. Nicht möglich ist unseren Jurist:innen, auf konkrete Sachverhalte, Dokumente und Personen einzugehen, sofern es nicht die Tätigkeit von ProLitteris betrifft.
Für weitergehende Anliegen wenden Sie sich am besten an:
In unseren öffentlichen Beiträgen und Newsletter publizieren wir regelmässig Empfehlungen und Tipps für den Umgang mit Urheberrechten und für die Lizenzpraxis.
MyCopyright ist ein Dienst, mit dem Sie eine Datei mit einem digitalen Siegel und einem Zeitstempel versehen und bei ProLitteris hinterlegen.
Sie schaffen ein Beweismittel, mit dem Sie später nachweisen können, dass eine bestimmte Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat.
Das Verfahren umfasst:
Als Nachweis dient ein Zertifikat, das sich jederzeit produzieren lässt. In Verbindung mit Ihrer hinterlegten Datei liegt damit ein Beweismittel vor, das die Identität und die zeitliche Existenz einer Idee, eines Werks oder einer Datei bezeugt.
Das Prinzip ähnelt einem versiegelten Dokument, das bei einer Bank oder einem Notariat hinterlegt wird. ProLitteris übernimmt dabei die digitale Siegelung und Aufbewahrung mit einem technischen Partner.
Sie können fast beliebige elektronische Dateien sichern, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.
Der Dienst MyCopyright wird von ProLitteris mit dem Partner Swiss Trust Layer betrieben und weiterentwickelt.
Ideen, Entwürfe und Daten entstehen, bevor ein Werk veröffentlicht wird.
In dieser frühen Phase stellt sich oft die Frage: «Wie kann ich später beweisen, dass meine Idee heute entstanden ist, dass sie authentisch und unverfälscht ist, und dass sie von mir dokumentiert wurde?»
ProLitteris befasst sich mit dem Dienst erstmals nicht nur mit den Urheberrechten, sondern auch mit der Frage, wie man sie beweisen kann.
Die im Kanton Schwyz entwickelte Technologie des Unternehmens Swiss Trust Layer macht die Beweissicherung möglich. Dateien (Texte, Bilder, Skizzen, Konzepte und andere Dokumente) können bei ProLitteris sicher hinterlegt werden.
Beim Upload wird ein kryptografischer Hash der Datei erzeugt und mit einem verschlüsselten Zeitstempel versehen. Der Hash wird von Swisscom aufgrund gesetzlicher Anforderungen aufbewahrt.
Der/die Kund:in kann jederzeit ein Zertifikat produzieren, das Existenz, Zeitpunkt, Herkunft und Integrität der Datei belegt.
Das Depot für Werke und Entwürfe funktioniert als digitales Sicherungssystem für Ihre Dateien. Sie können Werke, Entwürfe oder Ideen mit einem Zeitstempel und einer Verschlüsselung versehen und bei ProLitteris hinterlegen.
Die Deponierung wird mit bestimmten Erklärungen der Person ergänzt, welche die Datei hinterlegt.
Der Ablauf ist einfach:
So entsteht ein verlässliches Beweismittel. Sie können später nachweisen, dass eine bestimmte Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat und Ihnen zugeordnet ist.
Die Nutzung ist freiwillig und unabhängig von der Verwertung Ihrer Rechte oder der Auszahlung von Vergütungen.
Für Sie wichtig: MyCopyright dient der Beweisführung im Urheberrecht und unterstützt Sie dabei, Ihre kreativen Arbeiten rechtlich abzusichern.
Der Einsatz von MyCopyright hat keinen direkten Bezug zur sonstigen Tätigkeit von ProLitteris als Verwertungsgesellschaft.
Das Zertifikat können Sie zusammen mit der Originaldatei jederzeit vorlegen. Es dient als Nachweis dafür, dass Ihre Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat und Ihnen zugeordnet ist. Mit MyCopyright verbessern Sie die Möglichkeit der Beweisführung im Urheberrecht.
Wichtig: Der Dienst ist keine Bedingung für den urheberrechtlichen Schutz oder für die Teilnahme an den Verteilungen von ProLitteris.
Neben dem Dienst MyCopyright entwickelt das Unternehmen Secure Trust Layer in Abstimmung mit ProLitteris weitere Dienste zur Hinterlegung und Nutzung von Dateien.
Dazu gehören Entwicklungen für persönliche Urkunden (z.B. Diplome für Bewerbungen und Anstellungen, erbrechtliche Dokumente, Gesundheitsdokumente), für berufliche und geschäftliche Urkunden (z.B. Vertragsversionen, Baudokumente, Kennzeichen und Ausstattung von Waren und Dienstleistungen, börsenkursrelevante Mitteilungen) oder für Urkunden in regulierten Märkten (z.B. Pharma, Gesundheitswesen).
ProLitteris entwickelt MyCopyright schrittweise weiter, um Sie bei der Nutzung und dem Schutz Ihrer Werke umfassend zu unterstützen.
In einer nächsten Ausbaustufe plant ProLitteris Funktionen, die Sie im Umgang mit Urheberrechten direkt unterstützen, zum Beispiel:
Zusätzlich ist ein Qualitätssiegel geplant. Dieses bestätigt die Authentizität von Inhalten, etwa bei Medienmaterial oder Übersetzungen, auf Basis der Siegelung und Deponierung.
Für Sie bedeutet das: MyCopyright entwickelt sich vom reinen Depot zu einer umfassenden Plattform für Nachweis, Nutzung und Verwaltung Ihrer Werke.
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